Arbeitsmedizinischer Dienst Stuttgart – Praxis für Arbeitsmedizin Stuttgart

Arbeitsmedizin Stuttgart - Conrad - EKG

Der Arbeitsmedizinische Dienst Stuttgart und das Institut für Arbeitssicherheit bieten zahlreiche Leistungen rund um das Thema Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin für die Gesundheit am Arbeitsplatz.

 

Arbeitsmedizinische Untersuchungen und Vorsorgeuntersuchung

Hier wird unterschieden zwischen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge. Der Beschäftigte muss nur an der Pflichtvorsorge teilnehmen.

Was untersucht ein Betriebsarzt bei Pflichtuntersuchungen?

Pflichtuntersuchungen des Betriebsarztes sind Untersuchungen, die zur Ausübung eines Berufes gesetzlich vorgeschrieben sind. Der Arbeitnehmer ist vor Aufnahme der Tätigkeit zur Teilnahme verpflichtet und danach in regelmäßigen Abständen ggf. in einer Praxis für Arbeitsmedizin. Beispielsweise müssen sich Arbeitnehmer, die regelmäßig mit Röntgenstrahlen und radioaktiven Stoffen arbeiten oder einer hohen Infektionsgefährdung unterliegen, regelmäßig untersuchen lassen.

Angebotsuntersuchungen, die nicht verpflichtend sind, sind etwa eine Kontrolle der Augen bei Bildschirmtätigkeiten.

Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin

Die Unfallverhütungsvorschrift (DGUV 2) detailliert und aktualisiert die im Arbeitssicherheitsgesetz festgeschriebenen Aufgaben und bestimmt Einsatzzeiten der Fachkraft für Arbeissicherheit und des Betriebsarztes. Beide sind Berater des Arbeitgebers, der Beschäftigten und der betrieblichen Interessenvertretung und sorgen damit für ein kompetentes Niveau und die Wirksamkeit der Maßnahmen für Sicherheit, Gesundheitsschutz und der menschengerechten Arbeitsgestaltung, wie sie das Arbeitsschutzgesetz verlangt.

Arbeitsmedizin Stuttgart - Conrad - DGUV2 Betreuung

Was darf der Betriebsarzt untersuchen?

Ob eine körperliche und klinische Untersuchung notwendig wird, entscheidet der Arzt, der den Beschäftigten über die Untersuchung aufklären muss. Die Untersuchung ist nur möglich, wenn der Beschäftigte einwilligt.

Arbeitsplatz Gesundheit

Ärzte für Arbeitsmedizin und betriebsärztliche Dienste bedienen die gesamte Diagnostik und haben es mit jedem Fachgebiet zu tun, wie etwa Dermatologie, Orthopädie, Allergologie oder Psychiatrie (Burnout oder Mobbing). Des Weiteren zählen die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung und arbeitsmedizinische Untersuchungen zu den Tätigkeitsfeldern des Facharztes für Arbeitsmedizin.

Untersuchung durch den Betriebsarzt – was darf der Betriebsarzt untersuchen?

Die Kompetenzen von Fachärzten für Arbeitsmedizin, Betriebsärzten und die Rechte der Beschäftigten sind in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt. Für die Ärzte ist hierfür eine Weiterbildung im Bereich Betriebsmedizin erforderlich. Voraussetzungen zur Weiterbildung in der Betriebsmedizin ist die Facharztanerkennung,

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Welche arbeitsmedizinischen Untersuchungen gibt es?

Beim Stichwort arbeitsmedizinische Untersuchungen denkt man an Berufe, die mit hoher Gesundheitsgefährdung verbunden sind. Zu diesem Personenkreis können Laborangestellte, Feuerwehrleute oder Kraftfahrer gehören. Eine betriebsärztliche Untersuchung ist auch bei Beschäftigten in der Pflege und in der Kinderbetreuung notwendig.

Betriebsärztliche Untersuchung

In der Betriebsmedizin ist die Gefährdungsbeurteilung ein zentrales Thema. Ein Facharzt für Arbeitsmedizin muss die Arbeitsplätze und die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung kennen. Dazu zählen Angaben über Gefährdungen des Arbeitnehmers durch Lärm, Hitze, Tragen und Heben, durch Arbeitsstoffe, Dauersitzen und ergonomisch ungünstige Bedingungen.

Wenn der Facharzt für Arbeitsmedizin aufgrund der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung zu dem Ergebnis kommt, dass Arbeitsschutzmaßnahmen in einem Unternehmen nicht ausreichen, muss er das dem Arbeitgeber mitteilen und entsprechende Schutzmaßnahmen vorschlagen. Die Informationen des Arztes beziehen sich nur auf die Arbeitsbedingungen und beinhalten keine Auskünfte über den Gesundheitszustand des Beschäftigten.

Was passiert nach der Untersuchung mit den Daten des Arbeitnehmers?

Auf der Vorsorgebescheinigung, die der Arbeitgeber erhält, werden kein Befund und keine Diagnose eingetragen. Untersuchungen zum allgemeinen Gesundheitszustand sind nicht Aufgabe des Betriebsarztes.  Die arbeitsmedizinische Vorsorge dient nicht der Feststellung von Eignung oder Tauglichkeit für bestimmte Tätigkeiten.

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